Brief an eine Berufene (nicht erfunden!)

Hallo, Frau T.- in unserem gestrigen Telefongespräch informierten Sie mich, daß Zeitgefährten aus dem Kirchenkreis V. nicht auf dem Gebiet des Kirchenkreises H. tätig werden können.

Ich bin nun etwas verwirrt. Bin ich nicht versichert, wenn ich in H. Menschen meine Zeit schenke, weil dies verwaltungstechnisch nicht vorgesehen ist? Gilt die Trennung auch, wenn ich die Fortbildung „hinschauen-helfen-handeln“ im Kirchenkreisverband H.-M.-L.-V. gemacht habe und ich im Bistum Osnabrück helfen und handeln will?

Ich bitte um Nachsicht, daß ich nachfrage- aber ich will keinen Fehler machen, der dann am Ende auf den Kirchenkreis zurückfällt.

Mit freundlichem Gruß T.B.

die Antwort von Frau T.:

Hallo Herr B,
da Sie nicht im Auftrag  des Kirchenkreises V. tätig sind, 
besteht für Sie hieraus kein Versicherungsschutz.
Ihre Fragen nach Versicherungsschutz Ihrer Tätigkeit kann ich somit nicht beantworten. 
Zur Klärung sollten Sie sich meiner Vermutung nach an Ihren Auftraggeber wenden.